ERSTE MITTEILUNG

Vorbemerkung Zunächst möchten wir dem Protection Hub für die erhaltene Unterstützung danken. Ebenso danken wir für die zahlreichen Solidaritätsbekundungen, die uns trotz der wenigen verfügbaren Informationen über unsere Festhaltung am Samstag, den 31. Januar, erreicht haben. Zugleich bekräftigen wir unsere Solidarität mit allen Personen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen in Turin festgehalten wurden oder davon betroffen waren. Mit dieser Stellungnahme möchten wir erklären, weshalb wir nicht über die landesweite Demonstration in Turin berichten konnten, die aus Solidarität mit dem sozialen Zentrum Askatasuna und gegen dessen Räumung stattfand. Bevor wir jedoch auf die Ereignisse eingehen, halten wir eine Klarstellung für notwendig: Wir sind keine Journalisten. Weder als pubblicisti noch als Berufsjournalisten. Und wir möchten ausdrücklich klarstellen: nicht aus mangelndem Willen – ungeachtet der nachvollziehbaren Abneigung, die wir gegenüber bestimmten Medien und bestimmten Angehörigen dieser Berufsgruppe empfinden –, sondern aufgrund der strukturellen und klassenspezifischen Zugangshürden dieses Berufs. Der Weg zum Journalistenberuf ist in Italien lang, streng reglementiert und von Grund auf hochselektiv, sowohl für pubblicisti als auch für Berufsjournalisten. Der Zugang hängt nicht von Kompetenz, der Qualität der eigenen Arbeit oder der gesellschaftlichen Funktion von Information ab, sondern von der materiellen Möglichkeit, langanhaltende Prekarität und Ausbeutung durch eigene Finanzierung auszuhalten. Es handelt sich um einen Mechanismus der Klassenselektion, der für junge Menschen Anfang zwanzig aus Arbeiterfamilien wie unseren derzeit nicht tragbar ist. Wir sind daher kein eingetragenes Presseorgan: Wir haben keinen rechtlich verantwortlichen Chefredakteur und keine rechtlich verantwortliche Chefredakteurin, der oder die in der italienischen Journalistenkammer eingetragen ist. Wir sind bislang nicht einmal ein formal anerkannter Verein. Wir sind wenige Menschen, die ihre eigene Zeit, Energie und Ressourcen – neben Studium, Arbeit und Alltag – in den Dienst aller stellen, mit dem Ziel, eine mediale Infrastruktur für Gegenöffentlichkeit aufzubauen, die frei von den wirtschaftlichen Interessen einer Handvoll Superreicher ist. Wir schließen diese Vorbemerkung mit der Klarstellung, dass wir bei den im Folgenden beschriebenen Ereignissen keinerlei Schutz genossen haben, der mit dem Status als Journalist verbunden ist. Uns wurde weder der symbolische Schutz noch eine rechtliche Absicherung zugestanden, die mit diesem Beruf einhergeht. Wir wurden daher wie gewöhnliche Personen behandelt, die allesamt nicht vorbestraft waren. Was ist passiert? Am Morgen des 31. Januar 2026 fuhr einer unserer Berichterstatter gemeinsam mit vier weiteren Personen mit dem Auto nach Turin, um die Demonstration in Solidarität mit dem sozialen Zentrum Askatasuna zu dokumentieren. Unser Berichterstatter hatte eine Kamera, eine Action-Cam, einen Fahrradhelm, eine Gasmaske, eine Schutzbrille und neun Beutel Maalox dabei – eine Ausrüstung, die üblicherweise in Situationen verwendet wird, in denen mit dem Einsatz von CS-Gas durch die Polizei zu rechnen ist. Die anderen Personen hatten Schwimmbrillen und FFP3-Masken dabei, ausschließlich zum Schutz vor Reizgasen. Nach dem Passieren der Autobahnmautstelle Rondissone wurde das Fahrzeug gegen 10:00 Uhr auf einem Rastplatz von der Verkehrspolizei für eine sogenannte „normale Polizeikontrolle“ angehalten. Dabei wurden wir nicht aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen. Anschließend trafen zwei DIGOS-Beamte in Zivil ein, die die Gesichter der Personen im Auto fotografierten und die Bilder vermutlich an die nächste Kontrollstelle weiterleiteten. Gegen 11:00 Uhr wurde das Fahrzeug im Bereich Turin Stura, in der Nähe der sogenannten „Sphinx“, ein zweites Mal angehalten. Dieses Mal wurden wir aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen und unsere Rucksäcke zu öffnen. Fahrradhelm, Gasmaske, Schutzbrille und Maalox wurden beiseitegelegt. Der Versuch, den journalistischen Zweck unserer Anwesenheit zu erklären und die Ausrüstung zur Foto- und Videodokumentation vorzuzeigen, blieb erfolglos. Während dieser Maßnahmen fragten wir wiederholt nach dem Grund für die Festhaltung und die Durchsuchungen. Als einzige Antwort erhielten wir, dass „wir es später in den Unterlagen sehen würden“. Erneut griff die DIGOS ein. Die Beamten fotografierten unsere Gesichter mit Mobiltelefonen und begründeten dies damit, dass die Fotos auf unseren Ausweisdokumenten nicht aktuell seien. Um 11:30 Uhr wurde uns mitgeteilt, dass wir für einige Dutzend Minuten zur Polizeidienststelle „gebracht“ würden. Vier der fünf Personen wurden in einen Polizeitransporter gesetzt, während die fünfte Person im Auto blieb, in dem sich nun auch Polizeibeamte befanden. Nach etwa einer halben Stunde Fahrt erreichten wir um 12:00 Uhr eine Außenstelle der Questura von Turin in der Via Tirreno 337. Bevor wir in eine Zelle gebracht wurden, konnten wir die vom Bewegungsspektrum verbreitete Telefonnummer des Protection Hub kontaktieren. Dort wurden wir mit einem Anwalt in Verbindung gebracht und erhielten Hinweise zum weiteren Vorgehen, um die Verfahren zu beschleunigen. Erst auf der Polizeidienststelle wurde uns mitgeteilt, dass unsere Festhaltung mit dem Verstoß gegen eine nicht näher bezeichnete Anordnung der Präfektur begründet werde. Bis heute können wir diese auf der offiziellen Website der Präfektur nicht finden, abgesehen von einem allgemeinen Artikel, der am 2. Februar geändert wurde. Nach einer individuellen Durchsuchung wurden wir gemeinsam in eine für acht Personen ausgelegte Zelle gesperrt, in der sich bereits drei weitere Personen befanden. Die Zelle befand sich in einem stark heruntergekommenen und hygienisch äußerst bedenklichen Zustand. Kurz darauf wurden zwei weitere Personen hineingebracht, sodass sich insgesamt zehn Menschen in der Zelle befanden. Im Laufe der folgenden Stunden wurden wir einzeln für jeweils fünfzehn bis dreißig Minuten aus der Zelle geholt, um verschiedene Verfahren zu durchlaufen: zunächst zur Aufnahme unserer Personalien, anschließend zur Überstellung an die Spurensicherung, wo erkennungsdienstliche Fotos und Fotos unserer Tätowierungen angefertigt sowie unsere Fingerabdrücke genommen wurden. All dies, weil wir persönliche Schutzausrüstung wie Schwimmbrillen und Masken mitgeführt hatten und, im Fall unseres Berichterstatters, eine Ausrüstung, von der nachgewiesen wurde, dass sie üblicherweise zur Dokumentation solcher hochkonflikthaften Situationen eingesetzt wird. Während der gesamten Festhaltung erhielten wir keine formelle Erklärung für die Gründe der Maßnahme. Ebenso wurde uns trotz zahlreicher entsprechender Forderungen während der neun Stunden nicht gestattet, unseren Anwalt zu kontaktieren. Dank des Einsatzes des Protection Hub wurden unterdessen Freunde und Familienangehörige darüber informiert, dass wir uns auf der Polizeidienststelle befanden. Ihnen wurden jedoch widersprüchliche Uhrzeiten für unsere Freilassung genannt: zunächst 18:00 Uhr, später 20:00 Uhr. Tatsächlich wurden wir erst um 21:30 Uhr nach neuneinhalb Stunden Festhaltung freigelassen. Bei der Freilassung wurde neben der Beschlagnahmung der Schutzausrüstung unserem Berichterstatter ein Verstoß gegen Artikel 650 des italienischen Strafgesetzbuches vorgeworfen. Nach Auffassung des Präfekten sei er „auf Grundlage tatsächlicher Anhaltspunkte“ angeblich „der Begehung von Straftaten zugeneigt, die die öffentliche Sicherheit und Ruhe gefährden“, obwohl er nicht vorbestraft war. Als präventive Maßnahme wurde gegen ihn ein zweijähriger foglio di via verhängt, der ihm die Rückkehr nach Turin untersagt. Wir betonen erneut, dass diese Maßnahme nicht aufgrund irgendeines Verhaltens während der Demonstration verhängt wurde – an deren Teilnahme wir von vornherein gehindert worden waren. Und jetzt? Wir stehen bereits mit Anwälten in Kontakt, um mögliche rechtliche Schritte zum Schutz des Kollektivs und der betroffenen Personen zu prüfen. Diese Ereignisse haben einige kritische interne Fragen innerhalb unseres Kollektivs sichtbar gemacht, insbesondere hinsichtlich unserer Organisation und der Art und Weise, wie wir mit Druck- und Konfliktsituationen umgehen. Wir müssen uns die notwendige Zeit nehmen, um das Geschehene zu analysieren, bestimmte Aspekte unserer Arbeit neu zu organisieren und Instrumente und Verantwortlichkeiten klarer zu definieren. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, weshalb wir diejenigen, die uns folgen, um Geduld bitten. Unser Ziel bleibt es, weiterhin unabhängige Information und Gegenöffentlichkeit zu produzieren – ohne Chefs und ohne äußere Zwänge –, auch innerhalb der materiellen Grenzen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Abschließend halten wir es für notwendig, die gesamte Bewegung zu warnen. Die zunehmend repressiven Töne der Institutionen und der Parteien des gesamten parlamentarischen Spektrums, einschließlich der „Opposition“, deuten auf den Willen hin, die politische und kommunikative Konfrontation zu verschärfen. In diesem Kontext wird es unverzichtbar, Zeitpunkt, Form und Durchführung von Aktionen sorgfältiger abzuwägen, um nicht auf Provokationen hereinzufallen, die denjenigen in die Hände spielen, die auf die Kriminalisierung und Isolierung solidarischer Strukturen abzielen. Wenn man sich zum Handeln entscheidet, muss dies mit Entschlossenheit, aber zugleich mit Klarheit und Präzision geschehen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kräfteverhältnisse. Alle, die das Kollektiv unterstützen oder ihm helfen möchten, bitten wir, mit uns in Kontakt zu bleiben und uns weiterhin zu folgen: In den kommenden Monaten werden wir die Unterstützung der gesamten Community brauchen, die an dieses Projekt glaubt.